AGB
NUTZUNGSVEREINBARUNG
Mit dem Erwerb einer Mamba-Gym Mitgliedschaft, einer Trainingskarte, oder eines Drop-in Tarifes kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen vom Mamba-Gym im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mit dem Account beim externen Anbieter „Eversports“ können online Termine gebucht werden.
Im Falle minderjähriger Mitglieder muss ein Erziehungsberechtigter die AGB annehmen. Für das minderjährige Mitglied zählen alle hier aufgelisteten Bestimmungen.
Eine Mitgliedschaft, eine Trainingskarte oder ein Drop-in Tarif berechtigen die Teilnahme an den Gruppentrainings im vereinbarten Umfang, kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.
Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.mamba-gym.de) sowie über die „Eversports“ App aktuell bekannt gegeben. Das Mamba-Gym behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 6 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus per E-Mail mitgeteilt.
Das Mamba-Gym behält sich vor, zumutbare Änderungen am Kursangebot oder den Öffnungszeiten vorzunehmen.
Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende online Anmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: „Stornierung“).
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus; bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen, Trainingskarten müssen vor Ort in Bar oder mit Karte bezahlt werden. Drop-in Tarife müssen ebenfalls im Voraus, online oder vor Ort bezahlt werden.
Für Mitgliedschaften ermächtigt der im Lastschriftmandat eingetragen Kontoinhaber die Bade-Meyer-Wehlage GbR, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von der Bade-Meyer-Wehlage GbR auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Mamba-Gym verwendet „Eversports“, um Mitgliedschaften zu verwalten und abzurechnen. Dies umfasst auch den Einzug der Mitgliedsbeiträge.
Hierfür benötigt „Eversports“ eine Bestätigung, um die automatischen Mitgliedsbeitragszahlungen aktivieren zu können. Der Vertragspartner verpflichtet sich daher mit Abschluss der Mitgliedschaft, diese Bestätigung in der dafür versendeten Email durch Klick auf entsprechenden Link zu erteilen.
Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die Bade-Meyer-Wehlage GbR berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 10€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
Die Gewährung von Rabatten auf den Mitgliedsbeitrag ist ggf. mit Bedingungen wie dem Schüler- Studenten- oder Auszubildendenstatus verknüpft. Dem Mitglied obliegt die Pflicht, die Erfüllung der für die Gewährung nötigen Bedingungen zu Beginn jedes Quartals unaufgefordert nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht, oder werden die Bedingungen nicht mehr Erfüllt, wird der Vertrag, ohne die Vertragslaufzeit zu berühren, in eine reguläre Mitgliedschaft umgewandelt.
Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift sind der Bade-Meyer-Wehlage GbR unverzüglich mitzuteilen.
Die Bade-Meyer-Wehlage GbR ist berechtigt, einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten, die gültigen Mitgliedsbeiträge zu erhöhen.
Der Kunde erhält in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, sofern die Preiserhöhung nur unwesentlich über den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten hinausgeht.
STORNIERUNG
Gruppentraining Termine können je nach Kursart online bis 2Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden.
Gebuchte, aber nicht wahrgenommene Termine werden vom Buchungskontingent abgezogen. Werden innerhalb eines Monats 3 gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält sich das Mamba-Gym als Sanktion vor, 30€ im nächsten Zahllauf einzuziehen.
TEILNAHME
Im sog. „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt, es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht.
Auch für das „Open Gym“ ist zwingend eine online Buchung erforderlich und wird vom Vertrag bestimmten Trainingskontingent abgezogen. Für Kartenbesitzer zählt der Besuch des „Open Gyms“ ebenfalls als regulärer Login.
LEISTUNGSUMFANG MITGLIEDSCHAFT
Bei einer unlimitierten Mitgliedschaft kann der Vertragspartner täglich pro Kurskategorie eine Buchung vornehmen sowie das „Open Gym“ nutzen. Kostenpflichtige Spezialkurse sind nicht in der unlimitierten Mitgliedschaft enthalten.
Nach Rücksprache und Erlaubnis durch den Kursleiter, darf ein Kunde auch mehr als einen Kurs pro Tag besuchen, welche nicht vom Buchungskontingent abgezogen wird. Auch der Besuch des „Open Gyms“ vor oder nach eines gebuchten Kurses wird nicht vom Kontingent abgezogen.
Bei limitierten Mitgliedschaften kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten monatlichen Stundenkontingentes die Mamba-Gym Kurstermine in Anspruch nehmen. Bei einer 9x/Monat Mitgliedschaft können 9 Kurse pro Monat gebucht werden. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende des jeweiligen Monats (Letzter Tag des Monats, 24:00 Uhr) und können nicht in Folgemonaten übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
Vertragspartner mit „CrossFit Mitgliedschaften“ haben die Berechtigung CrossFit Kurse und das „Open Gym“ zu buchen. Vertragspartner mit „Endurance Mitgliedschaften“ können einzig Endurance Kurse buchen.
Vertragspartner mit „All In Mitgliedschaften“ können Endurance- und CrossFit Kurse buchen, sowie das „Open Gym“ nutzen.
Ob Spezialkurse mit einem entsprechenden Vertrag zu buchen sind, wird grundsätzlich in „Eversports“ kenntlich gemacht, diese Anforderungen sind bindend.
LEISTUNGSUMFANG TRAININGSKARTEN
Mit dem Erwerb einer 10er Karte können 10 Gruppentrainings (=10 Logins) in einem Zeitraum von 12 Monaten gebucht werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen ungenutzte Logins.
Die Trainingskarten sind personengebunden und daher nicht übertragbar.
LEISTUNGSUMFANG DROP-IN TARIFE
Mit dem Erwerb einer Drop-In Karte kann ein Gruppentraining (CrossFit-, oder Endurance Kurs) oder ein „Open Gym“ Training gebucht werden. Nach Rücksprache und Erlaubnis durch einen Kursleiter, darf der Kunde auch vor- oder nach eines Kurses das „Open Gym“ benutzen.
PAUSIERUNG / AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG MITGLIEDSCHAFT
Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden, dabei können jedoch nur ganze Monate (1,2,3 etc.) pausiert werden, nicht wochenweise. Das Datum des Pausenbeginns ist dabei beliebig (Beispiel: 1 Monat Pause vom 15.2. bis 14.3.) Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.
Bei Umzug in eine andere Stadt und gleichzeitig einer Entfernung von mindestens 30Km zum Mamba-Gym, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt zum jeweiligen Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.
Der Vertragspartner darf pro Vertragsperiode einmalig eine Pause aufgrund anderer privater Gründe (Urlaub, Zeitmangel) beantragen. Der Antrag muss stets im Voraus erfolgen und die Pause darf maximal 3 zusammenhängende Monate betragen. Auch hier können nur ganze Monate pausiert werden.
Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.
PAUSIERUNG / AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG TRAININGSKARTEN
Bei Verhinderung des Trainierenden von mehr als einem Monat Dauer infolge Krankheit/Sportunfähigkeit oder vorübergehender Abwesenheit vom Wohnort, wird die Dauer der Gültigkeit der Trainingskarte um die entsprechende Pause verlängert. Der Antrag auf Verlängerung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit bzw. Kenntnis der bevorstehenden Abwesenheit zu stellen.
LAUFZEIT DER MITGLIEDSCHAFT
Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate, bzw. einen Monat bei Monatsverträgen. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber Bade-Meyer-Wehlage GbR, Woltmershauser Str. 150, 28197 Bremen, zu erfolgen.
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
UPGRADE DER MITGLIEDSCHAFT
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich. Die Vertragslaufzeit von 6 Monaten beginnt dann neu.
Ein Downgrade auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der 6-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor Vertragsende in schriftlicher Form (Email oder Post) möglich.
GESUNDHEIT
Da es sich bei CrossFit um ein hochintensives leistungsorientiertes Training handelt, empfiehlt das Mamba-Gym allen Personen, die die Leistungen von dem Mamba-Gym nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen.
HAUSORDNUNG
Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
Sachbeschädigungen in Räumlichkeiten, an Trainingsgeräten und/oder an der Einrichtung werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen und zurückzulegen.
Eltern haften für ihre Kinder.
HAFTUNG
Das Mamba-Gym haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Mamba-Gym haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo – ausgeschlossen.
Für mitgebrachte Kleidung und für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Gegenstände in den Spinden der Umkleiden oder anderweitig in den Räumlichkeiten aufbewahrte Dinge.
DATENSCHUTZ
Die ausführliche Datenschutzerklärung ist an der Bar oder online auf www.mamba-gym.de jederzeit einzusehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Mamba-Gym personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
GÜLTIGKEIT
Änderungen der AGB werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht schriftlich innerhalb eines Monats widerspricht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die restliche Vereinbarung unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Bremen.
Stand: September 2021